Vermessungsbüro in der Stadt Sankt Augustin



Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Dipl.-Ing. Werner Stegen


Brueghelstraße 22
53757 Sankt Augustin

Telefon: 02241/335777
Telefax: 02241/343481
E-Mail: vermessung@wstegen.de
Internet: http://www.wstegen.de


/// Büro ///


Seit Juni 1987 bin ich als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Nordrhein-Westfalen zugelassen. Meine Geschäftsstelle befindet sich seit diesem Zeitpunkt in der Stadt St. Augustin. Meine Vermessungstätigkeit übe ich vorwiegend in den Städten und Gemeinden Köln, Bonn, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf, Lohmar, Niederkassel, Hennef, Königswinter, Bad Honnef, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Alfter, Swisttal, Wachtberg, Neunkirchen-Seelscheid, Much, Ruppichteroth, Eitorf, Windeck u.a. aus.

Aufgrund meiner öffentlichen Bestellung habe ich die besondere Befugnis, amtliche Vermessungen durchzuführen und vermessungstechnische Feststellungen mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Ich berate in vermessungstechnischen, liegenschaftsrechtlichen sowie bau- und planungsrechtlichen Angelegenheiten. Im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung erledige ich auch die erforderlichen Behördengänge bei der zuständigen Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung.

Der Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit liegt in der Durchführung von Vermessungen im Bereich des Ein- und Mehrfamilienwohnhausbaus sowie von Grundstücksvermessungen. Dabei ist mir die persönliche und fachliche Betreuung der Bauherren und Grundstückseigentümer sowie des planenden Architekten besonders wichtig. Zu meinem Kundenkreis gehören insbesondere auch Notare, Immobilienmakler, Bauträger sowie Haus- und Grundstücksverwalter.




/// Vermessungsleistungen ///


(Amtliche) Grenzanzeige oder Grenzvermessung bei Unklarheiten über den Verlauf der rechtmäßigen Grundstücksgrenzen oder bei Grenzstreitigkeiten

Teilungsvermessung im Rahmen des Erwerbs, des Verkaufs, der Bebauung oder der Belastung von Grundstücksteilflächen

Gebäudeeinmessung gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz NRW für neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude

(Amtlicher) Lageplan im Rahmen eines Antrages auf Grundstücksteilung, für den Bauantrag und/oder für die ggf. erforderliche Eintragung von Baulasten

Bestandsplan als Grundlage für die Planung eines Bauvorhabens oder als Dokumentation eines abgeschlossenen Projektes

Absteckung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben (z.B. Gebäudeabsteckung, Absteckung einer Straßentrasse u.a.) nach Lage und Höhe




/// Terminabsprache ///


Für eine unverbindliche persönliche Beratung in meinem Büro oder auch gerne in Ihrem Hause können Sie mit mir telefonisch oder schriftlich einen kurzfristigen Termin vereinbaren.




/// Themen ///


Stadt - Gemeinde - Vermessungsamt - Katasteramt - Grundbuchamt - Notariat - Architekturbüro - Statiker - Makler - Hausverwaltung Grundstück - Bauplanung - Tiefbau - Grundstücksvermessung - Teilung - Auflassung - Beurkundung - Baugenehmigung - Einmessung Bodenrichtwert - Grunddienstbarkeit - Flurkarte - Baumschutzsatzung - Baufinanzierung - Bauunternehmen - Bebauungsplan - Statik Vermessung - Vermessungsbüro - Vermessungsingenieur - Vermessungstechniker - Ausbildung - Arbeitsagentur - Grenze - Vertrag Gelbe Seiten - gelbeseiten - Messgehilfe - Gebäudeeinmessung - Teilungsvermessung - BauGB - BauNVO - VermKatG NRW - Baulast Gutachten - Vermesser




/// Links ///


Vermessungsbüro ÖbVI Dipl.-Ing. W. Stegen in St. Augustin (Gelbe Seiten)
Gesetze und Verordnungen NRW
Amtliche Informationen zum Immobilienmarkt (BORISplus.NRW)



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